„tekton“ von tektōn (τέκτων), griechisch für Baumeister, steht für Konstruktion und räumliche Ordnung in der Architektur.

„–nauten“ von nautes (ναύτης), griechisch für Seefahrer, Entdecker, steht für die neugierige Erkundung neuer architektonischer Räume.



Tektonauten denken, entwerfen und bauen Architektur.
Ausgangspunkt ist stets ein tragfähiges Konzept, das konsequent über alle Leistungsphasen hinweg umgesetzt wird. Im Dialog mit dem Kontext und mit Materialien, die altern dürfen, entstehen Projekte, die sich unaufgeregt und selbstbewusst in ihre Umgebung einfügen. weiterlesen →


Ausgewählte Projekte

ProjektStandortArtJahr
Baugemeinschaft Team3 München Wohnungsbau2018
● Baugemeinschaft Stadtnatur
München/Riem Wohnungsbau
2020 

● Haus für Kinder 3+3
MünchenKindergarten/Krippe 2025

● Haus für Kinder 3+2
MünchenKindergarten/Krippe 2023

Kindergarten Luzia 
Vilsbiburg Kindergarten/Krippe 2024

Neue Mitte Boxdor, Gartenquartier
Nürnberg  Stadtquartier 2030 

Unterschleißheim Teil 1 und 2 
Unterschleißheim  Stadtquartier 2030 

OPES WorksUnterhaching Bürobau 2025
● Energetische Sanierung
Neubrandenburg Wohnungsbau2025

PV Optimierung
Gran Canaria Beachclub 2026

● Garten Quartier Aalen 
Aalen Wohnungsbau2027

● Sauna-Uwo München
Unbekanntes Wohn Objekt2026








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Moritz-Julius Pascher
Architekt - BYAK
Ridlerstraße 28
80339 München
Telefon: +49 (0) 157 36 85 55 64
E-Mail: info@tektonauten.de



Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: BA. Architekt 
Zuständige Kammer: Bayerische Architektenkammer Waisenhausstraße 4, 80637 München 
Verliehen in: Bayern 

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:  http://www.byak.de 
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einsehbar unter: https://www.hoai.de 
Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer einsehbar unter: https://www.byak.de/planen-und-bauen/recht-und-berufspraxis/berufsordnung.html



Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 
Quelle: https://www.e-recht24.de




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